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Leistungen
Architekten / Planer
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Architekten / Planer
| Architekten / Planer |
| Unsere Leistungen für Sie sind: |
- Beratung
- B-Plangrundlagen
- Gebäudevermessung
- Entwurfsvermessung
- Bestandspläne
- Trassierung
- Amtlicher Lageplan
- Absteckung
- Grundstücksauskunft
In Vorbereitung anstehender Planungsleistungen ist eine gemeinsame Abstimmung mit dem Planer / Architekten hinsichtlich der konkreten Anforderungen an den Umfang, Inhalt, Genauigkeit und nicht zuletzt bzgl. der Datenkompatibilität der zu erbringenden Vermessungsleistungen sinnvoll.
In der gemeinsamen Abstimmung wird somit die Grundlage für eine effiziente aufeinander abgestimmte Arbeitsweise geschaffen, die ein Optimum im Kosten-Nutzen-Verhältnis für den gemeinsamen Kunden ermöglicht.
Oft ist ein gemeinsamer Termin vor Ort von Architekt / Planer und Vermessungsingenieur zur Festlegung der konkreten Anforderungen an die Vermessung empfehlenswert, denn dadurch wird Vollständigkeit und Detailtiefe hinsichtlich der Vermessung erreicht und damit eine auf den konkreten Planungszweck optimierte Planungsgrundlage garantiert.
In der gemeinsamen Abstimmung wird somit die Grundlage für eine effiziente aufeinander abgestimmte Arbeitsweise geschaffen, die ein Optimum im Kosten-Nutzen-Verhältnis für den gemeinsamen Kunden ermöglicht.
Oft ist ein gemeinsamer Termin vor Ort von Architekt / Planer und Vermessungsingenieur zur Festlegung der konkreten Anforderungen an die Vermessung empfehlenswert, denn dadurch wird Vollständigkeit und Detailtiefe hinsichtlich der Vermessung erreicht und damit eine auf den konkreten Planungszweck optimierte Planungsgrundlage garantiert.
Die Erstellung von Planungsgrundlagen für Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Investor, dem Planer und der Gemeinde.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Aufgrund moderner Technologien und in Kooperation mit einem Bauzeichnerbüro sind wir in der Lage, fachgerechte Bauzeichnungen von Bestandsimmobilien zu erstellen.
Auf Wunsch werden auch Fotodokumentationen der Bestandsimmobilien gefertigt. Die Daten werden analog und digital übergeben.
Auf Wunsch werden auch Fotodokumentationen der Bestandsimmobilien gefertigt. Die Daten werden analog und digital übergeben.
Im Rahmen der Entwurfsvermessung werden auf der Grundlage des Leistungsbildes von § 97 HOAI fachgerechte Lage- und Höhenpläne erstellt.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.
In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.
In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Im Zuge der Vorhabenrealisierung im Tiefbau, aber auch im Hochbau, sind regelmäßig entsprechende Bestandsunterlagen zu fertigen. Diese werden durch unser Büro anhand der geltenden Vorschriften
(i. w. DIN 2425) bzw. betriebsinternen Vorgaben des Kunden erstellt.
(i. w. DIN 2425) bzw. betriebsinternen Vorgaben des Kunden erstellt.
Zur Optimierung von Trassierungen beschafft unser Büro alle erforderlichen Planungsunterlagen, von den Daten des Liegenschaftskatasters über digitale Orthophotos bis hin zu Stellungnahmen einzelner Versorgungsunternehmen sowie anderer Institutionen.
Greifen Sie auf unsere Kompetenz als Geodatenmanager zurück!
Greifen Sie auf unsere Kompetenz als Geodatenmanager zurück!
Der Amtliche Lageplan ist in der Regel Voraussetzung für die Bauantragstellung und ist von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer behördlichen Vermessungsstelle, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters anzufertigen.
Er wird exakt den Vorgaben durch die § 2 Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg erstellt. Dabei wird großer Wert auf die sachgerechte Darstellung der für den Bauantrag relevanten Tatbestände und die Beratung des Bauherrn in Abstimmung mit dem Architekten / Objektplaner gelegt.
Der Amtliche Lageplan enthält die Bezeichnung des Baugrundstücks und benachbarter Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster mit Angaben der Eigentümer und deren Anschrift, im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzen des Grundstücks, seine Maße und seinen Flächeninhalt, Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks, Breite und Höhenlage angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen.
Weiterhin werden Festsetzungen im Bebauungsplan oder einer anderen Satzung, Bäume auf dem Grundstück, die durch eine Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung geschützt sind, Flächen auf dem Grundstück, die von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind, vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück dargestellt.
Dem Objektplaner / Bauherrn kann, neben einer analogen Ausfertigung, ein Vorab- Lageplan auch digital zur Verfügung gestellt werden (DXF, DWG, PDF, o.a. Datenformate).
Er wird exakt den Vorgaben durch die § 2 Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg erstellt. Dabei wird großer Wert auf die sachgerechte Darstellung der für den Bauantrag relevanten Tatbestände und die Beratung des Bauherrn in Abstimmung mit dem Architekten / Objektplaner gelegt.
Der Amtliche Lageplan enthält die Bezeichnung des Baugrundstücks und benachbarter Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster mit Angaben der Eigentümer und deren Anschrift, im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzen des Grundstücks, seine Maße und seinen Flächeninhalt, Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks, Breite und Höhenlage angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen.
Weiterhin werden Festsetzungen im Bebauungsplan oder einer anderen Satzung, Bäume auf dem Grundstück, die durch eine Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung geschützt sind, Flächen auf dem Grundstück, die von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind, vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück dargestellt.
Dem Objektplaner / Bauherrn kann, neben einer analogen Ausfertigung, ein Vorab- Lageplan auch digital zur Verfügung gestellt werden (DXF, DWG, PDF, o.a. Datenformate).
Im Rahmen der Absteckung werden die laut Projekt (Baugenehmigung) für das Bauvorhaben vorgegeben Maße in Lage und Höhe in die Örtlichkeit übertragen.
Bei Gebäuden mit Keller bzw. bei Projekten, die einen überdurchschnittlichen Erdbau bedingen, ist in der Regel eine Grobabsteckung sinnvoll.
Hierbei werden die (Haupt-)Eckpunkte des Vorhabens durch Holzpflöcke markiert. Zusätzlich werden 1 – 2 Bezugshöhen angegeben.
Anschließend wird ein Absteckfeldbuch zum Nachweis der Absteckung erstellt und dem Kunden und / oder seinem Bauleiter übersandt.
Im Rahmen der so genannten Feinabsteckung erfolgt die Übertragung der Maße meistens auf ein Schnurgerüst. Durch das Einschlagen von Nägeln auf dem Schnurgerüst werden die entsprechenden (Haupt-)Achsen des Vorhabens millimetergenau angegeben.
In der Regel werden dabei die Oberkanten der horizontalen Schnurgerüstbretter auf eine bestimmte Bezugshöhe des Vorhabens angebracht.
Auch hier wird unmittelbar nach der örtlichen Absteckung ein Absteckfeldbuch gefertigt und dem Kunden und / oder seinem Bauleiter übersandt, was die in Lage und Höhe angegebenen Maße dokumentiert.
Meistens stellt das Schnurgerüst das bauausführende Unternehmen; auf Wunsch wird das Schnurgerüst aber auch durch unser Büro gestellt.
Bei Gebäuden mit Keller bzw. bei Projekten, die einen überdurchschnittlichen Erdbau bedingen, ist in der Regel eine Grobabsteckung sinnvoll.
Hierbei werden die (Haupt-)Eckpunkte des Vorhabens durch Holzpflöcke markiert. Zusätzlich werden 1 – 2 Bezugshöhen angegeben.
Anschließend wird ein Absteckfeldbuch zum Nachweis der Absteckung erstellt und dem Kunden und / oder seinem Bauleiter übersandt.
Im Rahmen der so genannten Feinabsteckung erfolgt die Übertragung der Maße meistens auf ein Schnurgerüst. Durch das Einschlagen von Nägeln auf dem Schnurgerüst werden die entsprechenden (Haupt-)Achsen des Vorhabens millimetergenau angegeben.
In der Regel werden dabei die Oberkanten der horizontalen Schnurgerüstbretter auf eine bestimmte Bezugshöhe des Vorhabens angebracht.
Auch hier wird unmittelbar nach der örtlichen Absteckung ein Absteckfeldbuch gefertigt und dem Kunden und / oder seinem Bauleiter übersandt, was die in Lage und Höhe angegebenen Maße dokumentiert.
Meistens stellt das Schnurgerüst das bauausführende Unternehmen; auf Wunsch wird das Schnurgerüst aber auch durch unser Büro gestellt.
Im Rahmen der Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig umfassende Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken liefern.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.