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Behörden / Kommunen
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| Unsere Leistungen für Sie sind: |
Im Vorfeld jeder Dienstleistung ist daher eine gemeinsame Beratung / Abstimmung mit dem Kunden von grundsätzlicher Bedeutung, um eine rechtssichere, effiziente und hochqualitative Dienstleistung im Sinne eines optimierten Mitteleinsatzes zu erreichen.
Da in unserem Büro einer stetigen Aus- und Fortbildung hoher Stellenwert eingeräumt wird und in den verschiedenen Bereichen speziell geschultes Personal tätig ist, kann für verschiedene Fragestellungen gern auf unser Team zurückgegriffen werden.
Da in unserem Büro einer stetigen Aus- und Fortbildung hoher Stellenwert eingeräumt wird und in den verschiedenen Bereichen speziell geschultes Personal tätig ist, kann für verschiedene Fragestellungen gern auf unser Team zurückgegriffen werden.
Die Erstellung von Planungsgrundlagen für Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Investor, dem Planer und der Gemeinde.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Im Rahmen verschiedenster Verfahren und Zusammenhänge kann es erforderlich werden, verschiedenste Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten sowie weitere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu regeln.
Die hierfür notwendigen Unterlagen stellen besondere Anforderungen an ihre rechtssichere Ausgestaltung.
Durch die Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist die Erbringung von Dienstleistungen in Würdigung verschiedenster Rechtsbereiche tägliches Aufgabenfeld unseres Teams.
Somit besteht die Befähigung, bei der Vorbereitung und rechtssicheren Umsetzung entsprechender Vorgänge zur Bewilligung entsprechender Dienstbarkeiten durch spezielle Dienstleistungen mitzuwirken.
Die hierfür notwendigen Unterlagen stellen besondere Anforderungen an ihre rechtssichere Ausgestaltung.
Durch die Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist die Erbringung von Dienstleistungen in Würdigung verschiedenster Rechtsbereiche tägliches Aufgabenfeld unseres Teams.
Somit besteht die Befähigung, bei der Vorbereitung und rechtssicheren Umsetzung entsprechender Vorgänge zur Bewilligung entsprechender Dienstbarkeiten durch spezielle Dienstleistungen mitzuwirken.
Im Rahmen der Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig umfassende Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken liefern.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.