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Ö
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| ÖbVI |
Ein ÖbVI ist ein aufgrund staatlicher Zulassung (Bestellung) zu öffentlich-rechtlicher Vermessungstätigkeit unter staatlicher Aufsicht befugter in der Regel freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur. Die Zulassung oder Bestellung zum ÖbVI wird in Berufsordnungen (ÖbVIBO) geregelt, die vom jeweiligen Minister eines Bundeslandes verkündet wird. (ÖbVI - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
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