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Lexikon

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S

Begriff Beschreibung
Sonderung
Die Sonderung ist eine Liegenschaftsvermessung ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Neue Flurstücksgrenzen können dann festgestellt werden, wenn: die Grenzpunkte qualitätsgerecht im amtlichen Bezugssystem der Lage bestimmt werden können, das Liegenschaftskataster sachgerecht fortgeführt werden kann und die Beteiligten beantragen, von der Abmarkung abzusehen. Stehen dem Verzicht auf Abmarkung Gründe des öffentlichen Interesses entgegen, ist von der Sonderung abzusehen.
Stellplätze
Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. Stellplätze müssen bei Errichtung eines Wohnhauses in der Regel immer auf dem eigenen Baugrundstück nachgewiesen werden.
streitige Grenze
Eine Grundstücksgrenze ist als streitig zu bezeichnen, wenn eine bestehende Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden kann, weil sich die Beteiligten nicht einigen, und wenn nach sachverständigem Ermessen der Katasterbehörde anzunehmen ist, daß das Liegenschaftskataster nicht die rechtmäßige Grenze nachweist.
© 2011 Vermessungsbüro Holger Isecke
erstellt: Ssoft-Solutions