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| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Abstandsfläche |
Um eine aureichende Versorgung der Aufenthaltsräume mit Tageslicht und eine ausreichende Durchlüftung der nicht bebauten Freiflächen zu gewährleisten und damit ein ür gesunde Wohnverhältnisse erforderliches Kleinklima und ein verträgliches Wohnumfeld zu bewahren, sind Abstände zwischen Gebäuden und von Gebäuden zu den Grundstücksgrenzen notwendig. Diese Abstände dienen aber auch dazu, daß Nachbargebäude und Nachbargrundstücke durch bauliche Anlagen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Schließlich sind Abstände aus Gründen des Brandschutzes unerläßlich. Die Einhaltung der Abstandsflächen regelt der §6 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Abstandsflächen werden im Amtlichen Lageplan berechnet und dargestellt. Umfangreiche Informationen zur Berechnung und Wirkung der Abstandsflächen finden Sie im Kapitel Abstandsflächenrecht.
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