Sie befinden sich hier:
häufige Fragen (FAQ)
Welche Vermessungsleistungen sind für einen Bauantrag erforderlich
- Aufrufe:
- 963
Antwort
Zunächst wird ein Amtlicher Lageplan als Lageplan zum Bauantrag notwendig, der gemäß den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erstellt wird. Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. Baufreigabe) wird das Bauvorhaben in die Örtlichkeit durch eine Fein-Absteckung in Lage und Höhe übertragen. Ggf. ist zuvor eine Grob-Absteckung sinnvoll (i.d.R. bei Kellerbauten). Nach Baubeginn wird durch eine Baukontrollmessung geprüft, ob die Bauausführung mit der Baugenehmigung übereinstimmt und entsprechend gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde bescheinigt. Gleichzeitig wird die katasterrechtliche Gebäudeeinmessung durchgeführt. Hierfür besteht die Pflicht für den Eigentümer, ein neu errichtetes Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster einmessen zu lassen.

