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häufige Fragen (FAQ)

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Mit welchen Kosten muß ich rechnen

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Antwort

Die Kosten für den Amtlichen Lageplan und die abschließende Gebäudeeinmessung werden gemäß der Gebühren- u. Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung – VermGebKO) abgerechnet. Die Höhe der Kosten hängt hierbei vom Bodenwertniveau und der Fläche für das Baugrundstück (Amtlicher Lageplan) sowie dem Wert der fertigen baulichen Anlage (Gebäudeeinmessung) ab. Ebenso sind die Kosten für die Grob- u. Feinabsteckung sowie die Baukontrollmessung vom Wert der fertigen baulichen Anlagen abhängig, wobei diese Kosten auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure) berechnet werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung sowie kostenfreien und unverbindlichen Kostenermittlung, die auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnitten wird, und kontaktieren Sie unser Büro. Hierbei wird Ihnen eine umgehende Bearbeitung zugesichert.

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