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Lexikon

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Begriff Beschreibung
Baulücke
Eine Baulücke ist ein unbebautes Baugrundstück an einer im übrigen angebauten Erschließungsstraße im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Satzung für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 Abs.4 BauGB, einer Satzung gemäß § 4 Abs.2a und Abs.4 BauGB-MaßnahmenG oder in unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs.1 BauGB. Unbebaute Grundstücke im klassischen Außenbereich können im allgemeinen keine Baulücke darstellen.
© 2011 Vermessungsbüro Holger Isecke
erstellt: Ssoft-Solutions