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| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Baulücke |
Eine Baulücke ist ein unbebautes Baugrundstück an einer im übrigen angebauten Erschließungsstraße im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Satzung für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 Abs.4 BauGB, einer Satzung gemäß § 4 Abs.2a und Abs.4 BauGB-MaßnahmenG oder in unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs.1 BauGB. Unbebaute Grundstücke im klassischen Außenbereich können im allgemeinen keine Baulücke darstellen.
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