Sie befinden sich hier:
Lexikon
Es sind 64 Einträge in diesem Lexikon enthalten.
All
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Gebäudeeinmessung |
Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriß verändert, so hat der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtigte auf seine Kosten das Gebäude oder die Grundrißveränderung durch die Katasterbehörde oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. (§ 15 VermLiegG)
|