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| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Abweichung |
Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Brandenburger Bauordnung zuwiderlaufen. Soll dennoch eine Grundstücksteilung entgegen den Vorschriften der Bauordnung vollzogen werden, z.B. wenn Abstandsflächen die geplante Grenze überschreiten, ist die Beantragung einer Abweichungsgenehmigung bei der Bauordnungsbehörde notwendig. Die Unterlagen zu einem Abweichungsantrag erstellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) und reicht diesen im Auftrag des Antragstellers beim Bauordnungsamt ein.
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