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Über die einzelnen Leistungen können Sie sich anhand der angegebenen Nutzerprofile informieren. Wählen Sie dazu rechts im Hauptmenü den entsprechenden Eintrag. Hier stellen wir im allgemeinen die einzelnen Profile dar. |
- Eigentümer / Erwerber (allg.)
- Bauherren (allg.)
- Architekten / Planer (allg.)
- Bauunternehmen (allg.)
- Behörden / Kommunen (allg.)
- Straßenbaulastträger (allg.)
- Unternehmen (allg.)
- Makler (allg.)
Für den Eigentümer oder den Erwerber eines Grundstücks bieten wir eine Vielzahl von Leistungen rund um das Grundstück an.
In einer ausführlichen Beratung werden alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Belange besprochen und eine maßgeschneiderte Lösung für das konkrete Objekt erarbeitet.
Durch eine Grundstücksauskunft werden relevante, im Liegenschaftskataster verzeichnete Angaben zusammengetragen und entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers (z.B. als Auszug aus der Liegenschaftskarte oder als Auszug aus dem Liegenschaftsbuch) bereitgestellt.
Ist der Grenzverlauf von bestehenden Flurstücksgrenzen dem Eigentümer / Erwerber nicht bekannt oder unkenntlich geworden, so ist es möglich, diesen durch eine Grenzvermessung vor Ort zu markieren.
Neue Grenzen, wie sie z.B. bei dem Verkauf von Teilflächen erforderlich werden, werden im Rahmen einer Teilungsvermessung
Wird ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, ist der Eigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.
Werden im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bzw. der Realisierung von Bauvorhaben grundbuchrechtliche Eintragungen wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Grundstücksvereinigungen erforderlich, so steht unser Büro für die Beratung und Unterlagenerstellung zur Verfügung.
In einer ausführlichen Beratung werden alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Belange besprochen und eine maßgeschneiderte Lösung für das konkrete Objekt erarbeitet.
Durch eine Grundstücksauskunft werden relevante, im Liegenschaftskataster verzeichnete Angaben zusammengetragen und entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers (z.B. als Auszug aus der Liegenschaftskarte oder als Auszug aus dem Liegenschaftsbuch) bereitgestellt.
Ist der Grenzverlauf von bestehenden Flurstücksgrenzen dem Eigentümer / Erwerber nicht bekannt oder unkenntlich geworden, so ist es möglich, diesen durch eine Grenzvermessung vor Ort zu markieren.
Neue Grenzen, wie sie z.B. bei dem Verkauf von Teilflächen erforderlich werden, werden im Rahmen einer Teilungsvermessung
Wird ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, ist der Eigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.
Werden im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bzw. der Realisierung von Bauvorhaben grundbuchrechtliche Eintragungen wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Grundstücksvereinigungen erforderlich, so steht unser Büro für die Beratung und Unterlagenerstellung zur Verfügung.
Für den Bauherrn bieten wir ein individuelles, maßgeschneidertes Paket rund um die Vermessungsarbeiten für sein Bauvorhaben an.
Am Anfang steht die ausführliche Beratung über die entscheidenden Fragen des Grundstücks- und des Baurechts.
Sofern der Bauherr kein ganzes Flurstück, sondern nur eine Teilfläche erworben hat, wird zunächst durch eine Teilungsvermessung ein selbständiges Baugrundstück gebildet.
Für den Bauantrag wird regelmäßig ein Amtlicher Lageplan benötigt.
Liegt die Baugenehmigung vor, wird durch die Absteckung die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück markiert.
Die übereinstimmung zwischen Baugenehmigung und Bauausführung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen. Hierzu wird durch unser Büro eine Baukontrollmessung durchgeführt.
Weiterhin ist der Bauherr verpflichtet, das neu errichtete Gebäude für die Katasterbehörde einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung wird soweit unser Büro mit der Baukontrollmessung beauftragt war, auf deren Grundlage ausgearbeitet.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es für die weitere Grundstücksnutzung sinnvoll, weitere Baumaßnahmen, insbesondere die Lage der verlegten Leitungen und Rohre, in einem Grundstücksplan zu dokumentieren.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Vermessungsleistungen vor während und nach der Bauphase stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Am Anfang steht die ausführliche Beratung über die entscheidenden Fragen des Grundstücks- und des Baurechts.
Sofern der Bauherr kein ganzes Flurstück, sondern nur eine Teilfläche erworben hat, wird zunächst durch eine Teilungsvermessung ein selbständiges Baugrundstück gebildet.
Für den Bauantrag wird regelmäßig ein Amtlicher Lageplan benötigt.
Liegt die Baugenehmigung vor, wird durch die Absteckung die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück markiert.
Die übereinstimmung zwischen Baugenehmigung und Bauausführung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen. Hierzu wird durch unser Büro eine Baukontrollmessung durchgeführt.
Weiterhin ist der Bauherr verpflichtet, das neu errichtete Gebäude für die Katasterbehörde einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung wird soweit unser Büro mit der Baukontrollmessung beauftragt war, auf deren Grundlage ausgearbeitet.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es für die weitere Grundstücksnutzung sinnvoll, weitere Baumaßnahmen, insbesondere die Lage der verlegten Leitungen und Rohre, in einem Grundstücksplan zu dokumentieren.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Vermessungsleistungen vor während und nach der Bauphase stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Für die konkreten Anforderungen von Architekten und Planern an die Dienstleistungen empfiehlt sich eine Abstimmung bzw. Beratung im Vorfeld zu den zu erbringenden Leistungen. Nicht zuletzt geht es um die mit den Dienstleistungen verfolgten Ziele, um konkrete Inhalte und erforderliche Genauigkeiten und damit u. a. auch um die anfallenden Kosten. Eine gemeinsame Beratung am Projektanfang legt das Fundament für eine optimale Leistungserbringung und somit auch für ein effizientes Kosten-Leistungsverhältnis im Interesse der gemeinsamen Kunden.
Im Rahmen der Erstellung von Plangrundlagen zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nimmt, neben der topographischen Erfassung des Plangebiets, vor allem die sachgerechte und damit rechtssichere Darstellung der vorhandenen Katastergrenzen eine besondere Stellung ein.
Für Bauvorhaben jeglicher Art, vor allem für Planungen im Bereich der Erschließungsplanung, ist unser Büro langjähriger Partner für spezialisierte Planungsbüros und garantiert ein hohes Maß an Qualität und Termintreue bei der Durchführung von Entwurfsvermessungen. Die digitale Datenabgabe kann in verschiedenen Datenformaten erfolgen; selbstverständlich u.a. auch im Format RAS-Verm.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Im Zuge der Bauantragstellung für verschiedene Bauvorhaben steht unser Team für eine sachgerechte und kurzfristige Erstellung der Lagepläne zum Bauantrag - Amtlicher Lageplan.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Auf spezielle Anforderungen an aussagefähige Gebäudebestandsdaten liefert unser Büro entsprechende 2D- oder 3D- Daten von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durch qualifizierte Gebäudevermessung.
Im Rahmen der Erstellung von Plangrundlagen zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nimmt, neben der topographischen Erfassung des Plangebiets, vor allem die sachgerechte und damit rechtssichere Darstellung der vorhandenen Katastergrenzen eine besondere Stellung ein.
Für Bauvorhaben jeglicher Art, vor allem für Planungen im Bereich der Erschließungsplanung, ist unser Büro langjähriger Partner für spezialisierte Planungsbüros und garantiert ein hohes Maß an Qualität und Termintreue bei der Durchführung von Entwurfsvermessungen. Die digitale Datenabgabe kann in verschiedenen Datenformaten erfolgen; selbstverständlich u.a. auch im Format RAS-Verm.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Im Zuge der Bauantragstellung für verschiedene Bauvorhaben steht unser Team für eine sachgerechte und kurzfristige Erstellung der Lagepläne zum Bauantrag - Amtlicher Lageplan.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Auf spezielle Anforderungen an aussagefähige Gebäudebestandsdaten liefert unser Büro entsprechende 2D- oder 3D- Daten von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durch qualifizierte Gebäudevermessung.
Für die konkreten Anforderungen von Bauunternehmen an die Dienstleistungen empfiehlt sich eine Abstimmung bzw. Beratung im Vorfeld zu den zu erbringenden Leistungen. Nicht zuletzt geht es um die mit den Dienstleistungen verfolgten Ziele, um konkrete Inhalte und erforderliche Genauigkeiten und damit u. a. auch um die anfallenden Kosten. Eine gemeinsame Beratung am Anfang der Vorhabenrealisierung legt das Fundament für eine optimale Leistungserbringung und somit auch für ein effizientes Kosten-Leistungsverhältnis im Interesse der gemeinsamen Kunden.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Im Rahmen von Präzisionsnivellements ist unser Team aufgrund entsprechender vorhandener hochwertiger Messinstrumente in der Lage, entsprechende Vermessungen mit höchsten Genauigkeitsanforderungen an die Höhenbestimmung, z. B. bei Setzungsbeobachtungen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, durchzuführen.
Nach Realisierung von Bauvorhaben erstellt unser Team Bestandspläne gemäß den Nutzeranforderungen bzw. entsprechend den einschlägigen ISO – DIN – Vorschriften. Die Übergabe der erfassten Daten in diversen Datenformaten ist dabei sichergestellt.
Nachprüfbare Massenberechnungen werden anhand der vorhergehenden Vermessung in Lage und Höhe durch den Einsatz bewährter Software- Lösungen durchgeführt.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Im Rahmen von Präzisionsnivellements ist unser Team aufgrund entsprechender vorhandener hochwertiger Messinstrumente in der Lage, entsprechende Vermessungen mit höchsten Genauigkeitsanforderungen an die Höhenbestimmung, z. B. bei Setzungsbeobachtungen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, durchzuführen.
Nach Realisierung von Bauvorhaben erstellt unser Team Bestandspläne gemäß den Nutzeranforderungen bzw. entsprechend den einschlägigen ISO – DIN – Vorschriften. Die Übergabe der erfassten Daten in diversen Datenformaten ist dabei sichergestellt.
Nachprüfbare Massenberechnungen werden anhand der vorhergehenden Vermessung in Lage und Höhe durch den Einsatz bewährter Software- Lösungen durchgeführt.
Die Qualifizierung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sichert ein breites Spektrum an sachlichen und rechtlichen Hintergrundwissen ab, die für eine zielorientierte Beratung ein solides Fundament bilden.
Im Rahmen der Erstellung von Plangrundlagen zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nimmt, neben der topographischen Erfassung des Plangebiets, vor allem die sachgerechte und damit rechtssichere Darstellung der vorhandenen Katastergrenzen eine besondere Stellung ein.
Verschiedenste Leistungen im Rahmen der Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach BauGB sowie FlurbG bzw. LwAnpG können durch unser Team erbracht werden.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Erstellung von Plangrundlagen zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nimmt, neben der topographischen Erfassung des Plangebiets, vor allem die sachgerechte und damit rechtssichere Darstellung der vorhandenen Katastergrenzen eine besondere Stellung ein.
Verschiedenste Leistungen im Rahmen der Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach BauGB sowie FlurbG bzw. LwAnpG können durch unser Team erbracht werden.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Für Bauvorhaben jeglicher Art, vor allem für Planungen im Bereich der Erschließungsplanung, ist unser Büro langjähriger Partner für spezialisierte Planungsbüros und garantiert ein hohes Maß an Qualität und Termintreue bei der Durchführung von Entwurfsvermessungen. Die digitale Datenabgabe kann in verschiedenen Datenformaten erfolgen; selbstverständlich u.a. auch im Format RAS-Verm.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Die Erstellung von rechtssicheren Unterlagen zur Vereinbarung von Rechtsgeschäften ist ein Schwerpunkt unseres Leistungsspektrums. Insbesondere rechtssichere Grunderwerbspläne sichern dem Vorhabenträger, aber auch den betroffenen Grundeigentümern, ein hohes Maß an Verlässlichkeit bzgl. der zu treffenden Rechtsvereinbarungen zu und stellen damit eine sichere Basis in Bezug auf die Vorhabenrealisierung sowie nicht zuletzt auch bzgl. der haushaltsrechtlichen Konsequenzen dar.
In Funktion als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur werden auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften erforderliche Schlussvermessungen von Verkehrsanlagen vorgenommen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Die Erstellung von rechtssicheren Unterlagen zur Vereinbarung von Rechtsgeschäften ist ein Schwerpunkt unseres Leistungsspektrums. Insbesondere rechtssichere Grunderwerbspläne sichern dem Vorhabenträger, aber auch den betroffenen Grundeigentümern, ein hohes Maß an Verlässlichkeit bzgl. der zu treffenden Rechtsvereinbarungen zu und stellen damit eine sichere Basis in Bezug auf die Vorhabenrealisierung sowie nicht zuletzt auch bzgl. der haushaltsrechtlichen Konsequenzen dar.
In Funktion als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur werden auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften erforderliche Schlussvermessungen von Verkehrsanlagen vorgenommen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Für Bauvorhaben jeglicher Art, vor allem für Planungen im Bereich der Erschließungsplanung, ist unser Büro langjähriger Partner für spezialisierte Planungsbüros und garantiert ein hohes Maß an Qualität und Termintreue bei der Durchführung von Entwurfsvermessungen. Die digitale Datenabgabe kann in verschiedenen Datenformaten erfolgen; selbstverständlich u. a. auch im Format RAS-Verm. Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse baubegleitenden Vermessungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. Die erfolgreiche Realisierung entsprechender Industrieprojekte liefert dabei eine solide Basis für künftige Aufgaben.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Nach Realisierung von Bauvorhaben erstellt unser Team Bestandspläne gemäß den Nutzeranforderungen bzw. entsprechend den einschlägigen ISO – DIN – Vorschriften. Die Übergabe der erfassten Daten in diversen Datenformaten ist dabei sichergestellt.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.
Nach Realisierung von Bauvorhaben erstellt unser Team Bestandspläne gemäß den Nutzeranforderungen bzw. entsprechend den einschlägigen ISO – DIN – Vorschriften. Die Übergabe der erfassten Daten in diversen Datenformaten ist dabei sichergestellt.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Bei der Vorbereitung bzw. Umsetzung von Kaufverträgen über Teilflächen von Grundstäcken werden regelmäßig Teilungsvermessungen erforderlich, die in der Funktion als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erbracht werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.