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| Unsere Leistungen für Sie sind: |
Durch eine Teilungsvermessung werden vorhandene Flurstücke in mehrere Flurstücke zerlegt. Sie wird immer dann notwendig, wenn Teilflächen von bestehenden Flurstücken veräußert bzw. erworben werden sollen.
Um eine Teilungsvermessung optimal realisieren zu können, sind möglichst konkrete Angaben zum Verlauf der neuen Grenzen erforderlich. Entweder sind bereits entsprechende Notarverträge geschlossen oder die Vorstellungen zur Festlegung neuer Grenzen werden in unserem Büro gemeinsam mit dem Kunden entwickelt.
Bei der Festlegung neuer Grenzen gilt es im Besonderen, bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche aber auch privatrechtliche Belange zu beachten. Zum Beispiel müssen neue Grenzen in der Regel so definiert werden, dass Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden. Auch ist an Fragen der Erschließung (Zuwegung / Zufahrt / Versorgungsleistungen) zu denken, wenn das künftige Grundstück z. B. als so genanntes Hinterliegergrundstück gebildet werden soll.
Bestehende privatrechtliche Vereinbarungen sind ebenso von Bedeutung wie zum Beispiel die Notwendigkeit, erforderliche Erschließungsregelungen dinglich (im Grundbuch) durch entsprechende Grunddienstbarkeiten zu sichern.
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten gelingt es bei der Festlegung neuer Grenzen nicht immer, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. In diesen Fällen wird die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich, was wir in Ihrem Namen gern für Sie übernehmen.
Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Teilungsvermessung stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.
Um eine Teilungsvermessung optimal realisieren zu können, sind möglichst konkrete Angaben zum Verlauf der neuen Grenzen erforderlich. Entweder sind bereits entsprechende Notarverträge geschlossen oder die Vorstellungen zur Festlegung neuer Grenzen werden in unserem Büro gemeinsam mit dem Kunden entwickelt.
Bei der Festlegung neuer Grenzen gilt es im Besonderen, bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche aber auch privatrechtliche Belange zu beachten. Zum Beispiel müssen neue Grenzen in der Regel so definiert werden, dass Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden. Auch ist an Fragen der Erschließung (Zuwegung / Zufahrt / Versorgungsleistungen) zu denken, wenn das künftige Grundstück z. B. als so genanntes Hinterliegergrundstück gebildet werden soll.
Bestehende privatrechtliche Vereinbarungen sind ebenso von Bedeutung wie zum Beispiel die Notwendigkeit, erforderliche Erschließungsregelungen dinglich (im Grundbuch) durch entsprechende Grunddienstbarkeiten zu sichern.
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten gelingt es bei der Festlegung neuer Grenzen nicht immer, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. In diesen Fällen wird die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich, was wir in Ihrem Namen gern für Sie übernehmen.
Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Teilungsvermessung stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.
Im Rahmen der Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig umfassende Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken liefern.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.