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| Unsere Leistungen für Sie sind: |
- Beratung
- Entwurfsvermessung
- baubegleitende Vermessung
- Trassierung
- Bestandspläne
- Grundstücksauskunft
- Dienstbarkeiten
Im Vorfeld jeder Dienstleistung ist eine gemeinsame Beratung / Abstimmung mit dem Kunden von grundsätzlicher Bedeutung, um eine rechtssichere, effiziente und hochqualitative Dienstleistung im Sinne eines optimierten Mitteleinsatzes zu erreichen.
Da in unserem Büro einer stetigen Aus- und Fortbildung hoher Stellenwert eingeräumt wird und in den verschiedenen Bereichen speziell geschultes Personal tätig ist, kann für verschiedene Fragestellungen gern auf unser Team zurückgegriffen werden.
Da in unserem Büro einer stetigen Aus- und Fortbildung hoher Stellenwert eingeräumt wird und in den verschiedenen Bereichen speziell geschultes Personal tätig ist, kann für verschiedene Fragestellungen gern auf unser Team zurückgegriffen werden.
Im Rahmen der Entwurfsvermessung werden auf der Grundlage des Leistungsbildes von § 97 HOAI fachgerechte Lage- und Höhenpläne erstellt.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.
In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.
In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfolgt wird.
Im Rahmen der Realisierung von Bauvorhaben führt unser Team diverse baubegleitende Vermessungen durch, wie z.B.:
- Schaffung von Festpunkten in Lage und Höhe bzw. von Baulage und -höhennetzen,
- Absteckungen (in Lage und Höhe) - von Punkten und Achsen,
- zusätzliche Sicherung von Absteckungen,
- Parallelabsteckungen,
- Bauüberprüfungs- bzw. Kontrollmessungen (in Lage und Höhe),
- Flächennivellements (Höhenrastererfassung),
- Flächenermittlungen,
- Volumenermittlungen (Massenberechnungen) und
- Dokumentation von Baufortschrittsständen.
Zur Optimierung von Trassierungen beschafft unser Büro alle erforderlichen Planungsunterlagen, von den Daten des Liegenschaftskatasters über digitale Orthophotos bis hin zu Stellungnahmen einzelner Versorgungsunternehmen sowie anderer Institutionen.
Greifen Sie auf unsere Kompetenz als Geodatenmanager zurück!
Greifen Sie auf unsere Kompetenz als Geodatenmanager zurück!
Im Zuge der Vorhabenrealisierung im Tiefbau, aber auch im Hochbau, sind regelmäßig entsprechende Bestandsunterlagen zu fertigen. Diese werden durch unser Büro anhand der geltenden Vorschriften
(i. w. DIN 2425) bzw. betriebsinternen Vorgaben des Kunden erstellt.
(i. w. DIN 2425) bzw. betriebsinternen Vorgaben des Kunden erstellt.
Im Rahmen der Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig umfassende Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken liefern.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Im Rahmen verschiedenster Verfahren und Zusammenhänge kann es erforderlich werden, verschiedenste Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten sowie weitere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu regeln.
Die hierfür notwendigen Unterlagen stellen besondere Anforderungen an ihre rechtssichere Ausgestaltung.
Durch die Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist die Erbringung von Dienstleistungen in Würdigung verschiedenster Rechtsbereiche tägliches Aufgabenfeld unseres Teams.
Somit besteht die Befähigung, bei der Vorbereitung und rechtssicheren Umsetzung entsprechender Vorgänge zur Bewilligung entsprechender Dienstbarkeiten durch spezielle Dienstleistungen mitzuwirken.
Die hierfür notwendigen Unterlagen stellen besondere Anforderungen an ihre rechtssichere Ausgestaltung.
Durch die Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist die Erbringung von Dienstleistungen in Würdigung verschiedenster Rechtsbereiche tägliches Aufgabenfeld unseres Teams.
Somit besteht die Befähigung, bei der Vorbereitung und rechtssicheren Umsetzung entsprechender Vorgänge zur Bewilligung entsprechender Dienstbarkeiten durch spezielle Dienstleistungen mitzuwirken.